Die Förderziele des Programms „Förderung der Breitbandversorgung“
Mit dem Förderprogramm werden Vorhaben unterstützt, die die Verbesserung der Breitbandversorgung in Hessen zum Ziel haben. Hierdurch soll auch die Entwicklung des ländlichen Raums und dessen Wettbewerbsfähigkeit vorangetrieben werden. Das Programm wird vom Land Hessen getragen und erhält dabei Unterstützung vom Bund und der EU.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Bank fördert mit dem Programm ausschließlich Projekte. Eine Förderung kann von allen Gemeinden und Gemeindeverbände beantragt werden, die im Land Hessen ansässig sind. Es werden keine Projekte im Ausland unterstützt. Anträge sind an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu richten. Die Antragsformulare, Merkblätter und Förderrichtlinien stehen auf der Internetseite der Bank zum Download bereit. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung erteilt ebenfalls Auskünfte über das Programm.