Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

Regierung Niederbayerns – Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende

Das Förderprogramm „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ soll Kurse zur Erstorientierung und Wertevermittlung für Asylbewerber in Bayern fördern.
Regierung von Niederbayern
SG 13
Gestütstraße 10
84028 Landshut

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“

Dieses Programm hat die Förderung von Kursen zur Erstorientierung und Vermittlung von Werten für Asylbewerber zum Ziel. Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm, welches im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Projektförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stattfindet.

Es werden bis zu 90 % der anfallenden Kosten übernommen.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Überdies werden nur Projekte in Bayern unterstützt. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Für die Vergabe der Anträge ist das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zuständig. Förderberechtigt sind Asylbewerber ab dem 15. Lebensjahr sowie alle anerkannten Asylbewerber, die noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer

Weitere Förderungen im Bereich Demokratisches Staatswesen

Weitere Förderungen im Bereich Denkmalschutz/-pflege

Weitere Förderungen im Bereich Entwicklungszusammenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz, Unfallverhütung

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Weitere Förderungen im Bereich Heimatpflege und Heimatkunde

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Kriminalprävention

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Mildtätigkeit

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Sport

Weitere Förderungen im Bereich Studentenhilfe

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen im Bereich Tierschutz

Weitere Förderungen im Bereich Tierzucht/Hundesport

Weitere Förderungen im Bereich Traditionelles Brauchtum/Karneval

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege

Weitere Förderungen im Bereich Verbraucherberatung und Verbraucherschutz

Weitere Förderungen im Bereich Verfolgten-/Flüchtlings-/Vertriebenen-/Aussiedlerhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Wissenschaft

Weitere Förderungen im Bereich Wohlfahrtswesen

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

M

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit