Die Förderziele des Programms zur Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungschancen von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe
Das Ziel des Landesamts für Gesundheit und Soziales liegt in der Förderung der Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungschancen von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Thema Aus- und Fortbildung gelegt. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich der Fürsorge für Strafgefangene.
Vorrangiges Ziel des Programms ist die Förderung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie zur Verbesserung der Vermittlungsaussichten und zur schulischen und beruflichen Integration in die Gesellschaft.
Voraussetzungen für die Förderung
Sowohl für Projektanträge als auch für Anträge für laufende Kosten kann eine Unterstützung durch das Förderprogramm beantragt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Es werden durch das Programm zur Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungschancen von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung zur Qualifizierung und Verbesserung der Vermittlungschancen von Strafgefangenen und Probanden der Bewährungshilfe einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Fürsorge für Strafgefangene
- Arbeit und Beruf