Die Zielsetzung der Förderung von Maßnahmen der Freien Straffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes
Die Förderung unterstützt als Bestandteil der Sozialen Strafrechtspflege Projekte der Freie Straffälligen- und Opferhilfe. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Fürsorge für Strafgefangene
- Opfer von Straftaten
Die Förderung wird durch das Land Schleswig-Holstein finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben gefördert. Förderfähig sind Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind bis spätestens zum 30. September für das Folgejahr zu stellen. Das Gesetz zur Ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz in Schleswig-Holstein (ResOG SH) tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.
Was im Detail gefördert wird
Die Förderung von Maßnahmen der Freien Strafffälligenhilfe und von Maßnahmen des Opferschutzes wird als Zuschuss ausgezahlt.