Die Zielsetzung der Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige
Das Programm zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige des Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie fördert jugendliche Straffällige und stärkt sie in den verschiedensten Bereichen, um sie so auf eine Legalbewährung vorzubereiten. Dabei liegt der Schwerpunkte der Förderung im Bereich der Fürsorge von Strafgefangenen.
Das Programm zur Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige unterstützt Projekte in einer Höhe von bis zu 18.500 €.
Voraussetzung für die Förderung
Es werden nur laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm "Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige" für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Die Antragstellung erfolgt an die auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie genannten Kontaktdaten.
Das wird durch die Förderung unterstützt
Die Förderung "Förderung von ambulanten sozialpädagogischen Angeboten der Jugendhilfe für junge Straffällige" wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Fürsorge für Strafgefangene
- Kinder- und Jugendarbeit
- Kinder- und Jugendhilfe
- Straffällige