Die Förderziele der Eingliederung von Gefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten des Bundeslandes zur schulischen und beruflichen Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung von Strafgefangenen. Das Ziel des Förderprogramms ist die optimale Vorbereitung auf die Entlassung und eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft.
Außerdem soll durch die erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt oder in einen Ausbildungsplatz die Rückfallquote gesenkt werden bzw. dazu beigetragen werden, dass die Haftentlassenen nicht erneut straffällig werden. Das ist besonders bei Jugendlichen, die bald aus ihrer Haft in der Jugendjustiz entlassen werden, wichtig. Die Förderschwerpunkte des Programms sind:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Fürsorge für Strafgefangene
- Kriminalprävention
Voraussetzungen für die Förderung
Antragsberechtigt sind Bildungsträger mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die eine Maßnahme zur Qualifizierung oder Ausbildung in einer Strafvollzugsanstalt in Schleswig-Holstein durchführen wollen. Zielgruppe der Maßnahmen sollten jugendliche, heranwachsende und erwachsene Untersuchungs- und Strafgefangene sein. Weitere Voraussetzungen für die Förderung sind die Vorlage eines Konzeptes für die Maßnahme sowie die Abstimmung dieser mit den dafür zuständigen Ministerien. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Umfang des Projektes und umfasst zuwendungsfähige Ausgaben im Bereich Personal und Sachkosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme. Ein Antrag sollte mit den dafür vorgesehenen Formularen mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung in diesem Programm wird als Zuschuss vergeben.