Die Förderziele der Freie Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Im Rahmen der freien Straffälligenhilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. werden hier Projekte zur Resozialisierung und sozialen Eingliederung von Straffälligen gefördert. Damit wird das Ziel einer erfolgreichen gesellschaftlichen Integration nach der Haft angestrebt und damit die Prävention erneuter Straftaten. Das Programm ist auf folgende Schwerpunkte fokussiert:
- Fürsorge für Strafgefangene
- Kriminalprävention
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ambulanten sozialen Maßnahmen, mit denen Straffällige resozialisiert und wieder in die Gesellschaft integriert werden wie z.B. Beratungs- und Betreuungsangebote für Straffällige, aber auch ihre Angehörigen in Niedersachsen. Voraussetzung für einen Antrag ist, dass Vorhaben von einer gemeinnützigen Einrichtung wie Vereinen und Verbänden durchgeführt werden und in Niedersachsen stattfinden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben sowie ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben. Ein Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres an den Ambulanten Justizsozialdienst im Oberlandesgericht Oldenburg gerichtet werden. Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.