Die Zielsetzung der Förderung kriminalpräventiver Projekte
Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben zur Prävention von Kriminalität in Niedersachsen. Die aktuellen Schwerpunkte sind Entwicklung kommunaler Gesamtstrategien sowie Programme der entwicklungsorientierten Prävention bei Kindern und Jugendlichen. Damit liegen die Schwerpunkte in den Bereichen:
- Kriminalprävention
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Projekte der Kriminalprävention in Niedersachsen. Antragssteller können Vereine, Verbände, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, sowie Unternehmen oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, ihre geförderte Maßnahme durch eine Hochschule oder andere geeignete Einrichtung evaluieren zu lassen.
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2023/2024 ist der 30. September 2022. Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann höchsten 20.000 bzw. 15.000 Euro betragen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.