Die Zielsetzung des Förderprogramms „Teilhabe zugewanderter Menschen und gesellschaftlicher Zusammenhalt“
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) fördert Projekte, die sich um die Teilhabe zugewanderter Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bemüht machen. Dazu zählen beispielsweise Vorhaben, die die Einbeziehung Zugewanderter in verschiedene gesellschaftliche Bereichen fokussieren, Verständnis und Akzeptanz fördern, die Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund anstreben oder Toleranz und demokratische Werte vermitteln.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte gewährt. Fördermittel beantragen können Kommunen, Verbände und Vereinigungen aus ganz Niedersachsen. Gefördert werden bis zu 80% der Gesamtkosten.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.