Die Zielsetzung der Förderung nach dem Landesjugendförderplan (RL-LJFP)
Die Förderung nach dem Landesjugendförderplan unterstützt Kinder und Jugendliche in Thüringen durch außerschulische Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung sowie die Finanzierung von Fahrten, Ferienlagern und Freizeiten. Das Programm hat sich vor allem auf folgende Bereiche spezialisiert:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Völkerverständigung
Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH setzt im Auftrag der zuständigen Landesministerien ESF-Richtlinien und Förderprogramme des Freistaats Thüringen um.
Voraussetzung für die Förderung
Es werden Projekte und laufende Kosten unterstützt. Organisationen aus Thüringen sind berechtig eine Förderung zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Die überörtlichen Träger der freien Jugendhilfe müssen ihre Anträge für die Maßnahmeplanung nach dem Landesjugendförderplan bis zum 30. November für das Folgejahr einreichen. Antragsteller für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung inklusive Fort- und Weiterbildung sowie der internationalen Jugendarbeit müssen die Anträge spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält mit diesem Förderprogramm einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Völkerverständigung
- Kultureller Austausch
- Kinder- und Jugendarbeit