Die Zielsetzung der Förderung der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
Die Förderung unterstützt Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendverbände, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Sachsen-Anhalt. Die Förderschwerpunkte sind:
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Kinder- und Jugendhilfe
Die Förderung wird durch das Land Sachsen-Anhalt verwaltet.
Voraussetzung für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten gefördert. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, beantragt werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind bis spätestens zum 1. Oktober des Vorjahres, im Falle einer Förderung von investiven Maßnahmen bis zum 1. März des Vorjahres zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
- Jugendbildung
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungsberatung: Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie