BMFSFJ – Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes

Die Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes unterstützt das freiwillige soziale und ökologische Jahr.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Förderziele des Programms zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes

Das Ziel des Programms Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist es, Tätigkeiten der Kinder- und Jugendhilfe zu fördern, insbesondere im Bereich des freiwilligen sozialen Jahres und des freiwilligen ökologischen Jahres. Dabei unterstützt das Programm Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes nur Organisationen in der Branchen Gesellschaft, Energie und Umwelt sowie Pharma und Gesundheit.

Das Förderprogramm Förderung untersrtützt Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 3.700 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann bundesweit von allen Organisationen beantragt werden. Eine Förderung durch das Programm "Förderung der Jugendfreiwilligendienste und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes" für Projekte im Ausland ist nicht möglich, jedoch deutsche Organisationen, die Entsendeprogramme des Internationalen Jugendfreiwilligendienst verwalten.

Das Antragsverfahren und Antragsfristen sind der Webseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu entnehmen.

Das wird im Detail gefördert

Zuwendungs- und Leistungsempfänger sind die Träger des Freiwilligen sozialen Jahres, des ökologischen Jahres und des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes sowie sonstige Maßnahmeträger im Bereich der Jugendfreiwilligendienste. Gefördert werden kann die pädagogische Begleitung der Teilnehmer*innen des Freiwilligendienstes mit bis zu 200 Euro pro Monat sowie zentrale Maßnahmen der Qualitätsentwicklung der Begleitung mit bis zu 100 Euro je Monat.

Im internationalen Freiwilligendienst können die pädagogische Begleitung sowie Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten und Versicherung der Teilnehmer*innen am Internationalen Jugendfreiwilligendienst gefördert werden (bis zu 350 Euro je Monat). Die Förderung der Jugendfreiwilligendienste und der Internationalen Jugendfreiwilligendienste wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Ja

Geförderte Themenbereiche

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Weitere Förderungen im Bereich Völkerverständigung

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege