Zielsetzung der Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Die Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie setzt sich für den Kinder- und Jugendschutz ein. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Opfer von Straftaten
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung durch die Maßnahme zur Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung können der Webseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie entnommen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung von Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kinder- und Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Opfer von Straftaten
- Kinder- und Familienhilfe