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Thüringer Staatskanzlei: Förderung der Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich

Die "Förderung der Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich" unterstützt kulturelle Kinder- und Jugendarbeit.
Thüringer Staatskanzlei Abteilung Kultur und Kunst Werner-Seelenbinder-Straße 7 99096 Erfurt

Weitere Förderungen im Bereich

Förderschwerpunkte der "Förderung der Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich"

Mit dem Programm soll kulturelle Kinder- und Jugendarbeit gesichert werden, indem die Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich unterstützt wird. Der Schwerpunkt der Förderung liegt hierbei im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. Die Förderung wird vom Land Thüringen getragen. Das Programm gewährt Förderungen in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 20.000 €.

Fördervoraussetzung der Thüringer Staatskanzlei

Vom Programm werden ausschließlich laufende Kosten übernommen. Eine Förderung kann von allen Verbänden und Vereinigungen beantragt werden, die im Land Thüringen tätig sind. Vorhaben im Ausland werden nicht gefördert. Vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses muss ein Antrag auf Förderung vom künftigen Arbeitgeber an Thüringer Staatskanzlei gerichtet werden. Anträge müssen formgebunden eingereicht werden; hierüber gibt es weitere Informationen auf der Webseite des Fördergebers.

Das wird gefördert

Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Lohnkosten bezieht. Die Förderung "Förderung der Beschäftigung von Fachkräften im jugendkulturellen Bereich" wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe