BMFSFJ – Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Projekte, die Jugendliche zu neuen Aktivitäten anregen, können eine Förderung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Glinkastraße 24
10117 Berlin

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Die Ziele der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)

Das Programm zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt als Förderschwerpunkt Projekte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere solche, die Kinder und Jugendliche zu neuen Aktivitäten und Tätigkeiten anregen.

Der im Jahre 1950 ins Leben gerufene Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP - vor dem Jahr 1994 Bundesjugendplan) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Projekte werden dann gefördert, wenn sie von überregionaler Bedeutung sind und ihrer Art nach nicht durch ein Bundesland allein gefördert werden können.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden Projektvorhaben sowie laufende Projekte. Fördermittel können nur für Projekte in Deutschland beantragt werden. Für Projekte im Ausland werden keine Fördermittel zur Verfügung gestellt. Das Antragsformular ist online herunterzuladen und bis zum Ende des Vorjahres des Projekts ausgefüllt beim BMFSFJ einzureichen.

Das wird im Detail gefördert

Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) wird als Zuschuss gewährt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

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