Zielsetzung der Förderung von Familienerholungsurlauben, Familienfreizeiten und Freizeiten für junge Familien
Die Förderung von Familienerholungsurlauben, Familienfreizeiten und Freizeiten für junge Familien des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie unterstützt Maßnahmen im Bereich der Familienförderung. Dazu zählen Familienerholungsurlaube für Geringverdiener sowie Familienfreizeiten und Freizeitangebote. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen:
- Wohlfahrtswesen
- Kinder- und Jugendhilfe
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte vom Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Niedersachsen tätig sind, beantragt werden. Eine Organisation kann sich bewerben, wenn sie Familienurlaube und Familienfreizeitangebote bereitstellen möchte. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich.
Anträge und Antragsinformationen sind auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie zu erhalten. Außerdem gibt es das Informationsportal Familie mit Zukunft.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung von Familienerholungsurlauben, Familienfreizeiten und Freizeiten für junge Familien wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Wohlfahrtswesen
- Familien
- Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen
- Familien