Die Förderziele der Freie Straffälligen- und Opferhilfe
Das Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig Holstein fördert Vorhaben, die Straffälligen und Opfern zugutekommen sowie Gewalt und Straftaten vorbeugen sollen. Das können zum Beispiel Sanktionsalternativen, haftvermeidende Maßnahmen sowie pädagogische und therapeutische Angebote für Straffällige und Opfer von Straftaten sein. Die Ziele dieses Förderprogramms sind die Förderung der Resozialisierung und der sozialen Integration, die Vermeidung oder Verkürzung von Haft und die Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Laut Satzung sind die Förderbereiche:
- Fürsorge für Strafegefangene
- Opfer von Straftaten
- Kriminalprävention
- Erziehung, Volks- und Berufsbildung
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden vielfältige Vorhaben zur Resozialisierung, Alternativen zu Haft & Sanktionen sowie Opferschutz und -hilfen in Schleswig-Holstein. In dem Programm werden zum Beispiel Wiedergutmachungsverfahren „Restorative Justice“, freie gemeinnützige Arbeit statt Strafvollzug, sowie Beratung- und Trainingsprogramme für Sexualstraftäter gefördert. Außerdem können Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Ehrenamtliche aus dem Justizvollzug und der Bewährungshilfe unterstützt werden sowie Kampagnen und Maßnahmen, die Gewalt und Straftaten vorbeugen sollen.
Anträge für Projekte im Folgejahr sind bis zum 30. September mit den dafür vorgesehenen Formblättern beim Ministerium einzureichen sowie zusätzlich auch per E-Mail zuzuschicken.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.