Die Förderziele des Programms „Eingliederung von Strafgefangenen durch Arbeit und Qualifizierung (AQUA)“
Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa unterstützt Maßnahmen in Schleswig-Holstein, die der schulischen und beruflichen Orientierung und Qualifizierung sowie der Kompetenzfeststellung von Strafgefangenen dienen, mit Zuschüssen.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts ab.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung kann nur von Bildungsträgern mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird nicht für Projekte für jugendliche und heranwachsende weibliche Strafgefangene gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Fürsorge für Strafgefangene
- Arbeit und Beruf
- Resozialisierung