Die Förderziele der freiwilligen Straffälligenhilfe
Die Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe unterstützt Straffällige bei der Eingliederung in ein eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft. Dabei ist die Förderung besonders auf das Themengebiet Resozialisierung fokussiert. Der Förderschwerpunkt liegt in der Fürsorge für Strafgefangene. Die Förderung wird durch Mecklenburg-Vorpommern finanziert.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung finanziert sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten. Förderfähig sind dabei ausschließlich Antragsteller mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Das Antragsformular ist auf der Website des Dienstleistungsportals Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Fürsorge für Strafgefangene
- Resozialisierung