LaStar – Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe

Die Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe engagiert sich für Projekte, die Straffällige in Mecklenburg-Vorpommern unterstützen.
Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit Mecklenburg-Vorpommern
Dierkower Damm 29
18146 Rostock

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der freiwilligen Straffälligenhilfe

Die Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe unterstützt Straffällige bei der Eingliederung in ein eigenverantwortliches Leben in der Gesellschaft. Dabei ist die Förderung besonders auf das Themengebiet Resozialisierung fokussiert. Der Förderschwerpunkt liegt in der Fürsorge für Strafgefangene. Die Förderung wird durch Mecklenburg-Vorpommern finanziert.

Voraussetzungen für die Förderung

Die Förderung finanziert sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten. Förderfähig sind dabei ausschließlich Antragsteller mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Das Antragsformular ist auf der Website des Dienstleistungsportals Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Das wird im Detail gefördert

Im Rahmen der Förderung der freiwilligen Straffälligenhilfe werden Zuschüsse vergeben.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Fürsorge für Strafgefangene