Die Förderziele des Programms „Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen“
Das Programm unterstützt die Verbesserung der Chancen von straffällig Gewordenen. Fördergeber ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), die pro Projekt bis zu 50 % bzw. 125.000 € an Zuschüssen zur Verfügung stellt.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Projektvorhaben werden gefördert. Nur Organisationen, die in Niedersachsen tätig sind, können Fördermittel beantragen. Es werden ausschließlich Strafgefangene, die während der Laufzeit des Projekts entlassen werden, gefördert. Auslandsprojekte sind von der Förderung ausgenommen. Potentielle Fördernehmer müssen sich in das Kundenportal der NBank einloggen und werden dort schrittweise durch die Antragstellung geführt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Fürsorge für Strafgefangene
- Arbeit