Die Zielsetzung der Förderung von Familienberatungsstellen
Das Programm Förderung von Familienberatungsstellen unterstützt die Personalaufstockung der Familienberatungsstellen Nordrhein-Westfalens. In diesem Zusammenhang unterstützt das Programm "Förderung von Familienberatungsstellen" nur Organisationen in der Gesellschaftsbranche und hat sich dabei auf die Subbranche Soziales spezialisiert.
Das Programm zur Förderung von Familienberatungsstellen wird durch die Mittel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen finanziert. Rechtliche Grundlage der Förderung bilden die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen aus dem Jahre 2014.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich laufende Kosten vom "Landschaftsverband Rheinland" gefördert. Fördermittel können nur gemeinnützige Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung durch das Programm "Förderung von Familienberatungsstellen" für ausländische Projekte ist ausgeschlossen. Der Fördermittelantrag erfolgt formlos auf schriftlichem Wege.
Das wird im Detail gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Eine Antragstellung ist nur möglich, sofern die Förderung sich auf den Bereich Lohnkosten bezieht. Die Förderung vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungsberatung: Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen
- Kinder- und Jugendschutz