Die Förderziele des Programms „Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (RL Mehrgenerationen)“
Das Niedersächsische Landesamts für Soziales, Jugend und Familie fördert Einrichtungen wie z. B. Kommunen und Verbände, welche das soziale Zusammenleben verschiedener Generationen durch die Errichtung von Mehrgenerationenhäusern und Treffpunkten für Familien unterstützten möchten. Die Schwerpunkte der Förderung liegen in den Bereichen Familienförderung, Senioren und Soziales Zusammenleben.
Dieses Programm des LS Niedersachsen wird durch das „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ kofinanziert. Dementsprechend erhalten Einrichtungen vom Land Niedersachsen Zuschüsse in Höhe von 50 % der Gesamtfinanzierung des Projekts, bzw. einen maximalen Betrag von 6.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Organisationen aus Niedersachsen sind berechtigt eine Förderung zu beantragen. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.
Der Förderantrag sowie ein Finanzierungsplan müssen beim LS Niedersachsen eingereicht werden. Der Abgabetermin ist jeweils der 1. November des Vorjahres.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse für Personal- und Sachkosten vergeben. Investitionsausgaben können im Rahmen dieses Projekts nicht gefördert werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Altenhilfe
- Offene Altenarbeit
- Mehrgenerationenhäuser
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Gesellschaftliche Teilhabe