Die Förderziele des Bundesinvestitionsprogramms Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert Baumaßnahmen von Unterstützungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Es wird neben dem modellhaften Ausbau von Schutz- und Beratungsreinrichtungen auch der Erwerb von Grundstücken finanziert. Ein Fokus liegt auf der barrierefreien Ausstattung sowie zusätzlichen räumliche Kapazitäten und innovative Wohnkonzepten.
In der Regel wird die Verwendung von Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 10 Prozent der gesamten Kosten vorausgesetzt.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm unterstützt Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Förderung erhalten.
Nähere Informationen zum Bundesinvestitionsprogramm können auf der Internetseite eingesehen werden. Anträge müssen bis zum 31.3. eines jeden Jahres an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFZA) gestellt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.Die folgenden Vorhaben können gefördert werden:
- Aus-, Um- und Neubau sowie zur Sanierung von Hilfseinrichtungen
- Erwerb von Grundstücken
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Gewalt gegen Frauen
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Gewalt gegen Frauen