Die Förderziele des Bundesinnovationsprogramms Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen
Das BMFSFJ fördert mit dem Bundesinnovationsprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen Maßnahmen zum Schutz, Beratung, Hilfe und Prävention von Gewalt gegen Frauen. Ein Fokus der Arbeit liegt darauf, Frauen den Zugang zu Hilfsangeboten zu erleichtern und vermehrt bisher nicht oder nur unzureichend erreichte Zielgruppen zu erschließen.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Förderprogramm unterstützt Verbände, Vereinigungen und öffentliche Einrichtungen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen in ganz Deutschland vergeben. Projekte im Ausland können keine finanzielle Förderung erhalten.
Nähere Informationen zum Bundesinnovationsprogramms können auf der Internetseite eingesehen werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses. Die folgenden Vorhaben können gefördert werden:
- Qualifizierung von Fachkräften
- Verbesserung des Zugangs und der Unterstützung vulnerabler Zielgruppen
- Weiterentwicklungen von Schutz- und Unterstützungsangeboten
- Weiterentwicklung der Täterarbeit
- Präventionsmaßnahmen
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Gewalt gegen Frauen
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern
- Gewalt gegen Frauen