Die Förderziele des Programms „Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten“
Sinn und Zweck der Förderung ist die Bereitstellung qualifizierten Fachpersonals für Familienpflegedienste in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für maximal eine Vollzeitstelle pro Kreis/kreisfreier Stadt für eine qualifizierte Leitungs-Fachkraft von Familienpflegediensten.
Voraussetzungen für die Förderung
Förderfähig sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Für Projekte im Ausland können keine Fördermittel beantragt werden. Als Einreichungsfrist gilt der 1. November für eine Bewilligung im Folgejahr bzw. spätestens drei Monate vor Förderbeginn bei neu einzurichtenden Einsatzleitungen.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen