Die Zielsetzung der Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen
Die Förderung unterstützt Frauenhäuser und ihre ambulanten Beratungsstellen bei den Personalausgaben sowie den Verwaltungsausgaben zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit. Die Förderschwerpunkte sind:
- Schutz von Ehe und Familie
- Opfer von Straftaten
Die Förderung wird durch das Land Sachsen-Anhalt verwaltet. Die durchschnittliche Höhe der Förderungen liegt bei bis zu 80.000 €, abhängig von der Anzahl der Plätze für Frauen.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektkosten, als auch laufende Kosten übernommen. Organisationen, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben, können die Förderung beantragen. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind mindestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Förderzeitraumes zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung der inhaltlichen Arbeit in Frauenhäusern und deren ambulanten Beratungsstellen werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Frauen
- Opfer von Straftaten
- Frauen