Die Förderziele der Psychosozialen Prozessbegleitung
Das Land Niedersachsen fördert psychosoziale Betreuungsangebote für Opfer von Straftaten während Strafprozessen. Gefördert werden Kosten für Personal, welches die Prozessbegleitung durchführt. Bis zu 80% dieser Kosten sind förderfähig, maximal jedoch 6.000 € bzw. 12.000 € pro Jahr – abhängig von der Zahl der Beschäftigten.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen. Antragsberechtigt sind Opferhilfeeinrichtungen wie Verbände, Vereine oder öffentliche Einrichtungen, die in Niedersachsen tätig sind. Die Prozessbegleitung muss kostenlos angeboten werden.
Anträge auf Förderung können jederzeit beim Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen am Oberlandesgericht Oldenburg eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines finanziellen Zuschusses für Personalkosten gewährt.