Ziele der Förderung des Hilfenetzes für Betroffene häuslicher und sexualisierter Gewalt, Menschenhandel und Zwangsverheiratung
Das Ziel des Landesamts für Gesundheit und Soziales liegt in der Förderung von Einrichtungen des Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt u. a. in Mecklenburg-Vorpommern. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Branche Gesellschaft mit der Subbranche Soziales gelegt.
Ziel des Programms ist insbesondere die Förderung von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen sowie von Täterberatungsstellen. Die Höhe der Förderung von Organisationen durch das Programm beträgt durchschnittlich 25.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für laufende Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Es werden durch das Programm zur Förderung der Einrichtungen des Beratungs- und Hilfenetzes für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Informationen sind auf der Webseite bereitgestellt.
Was wird im Detail gefördert
Es können nur Mitarbeiterkosten gefördert werden. Es wird nur eine Förderung für den Themenbereich Lohnkosten gewährt. Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung einen Zuschuss.