Regierung von Mittelfranken – Förderung von Frauenhäusern in Bayern

Das Programm „Förderung von Frauenhäusern in Bayern“ unterstützt ebensolche Einrichtungen in Bayern.
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet Soziales und Jugend
Postfach 606
91511 Ansbach

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Die Förderziele des Programms „Förderung von Frauenhäusern in Bayern“

Die „Förderung von Frauenhäusern in Bayern“ der Regierung von Mittelfranken unterstützt Frauenhäuser sowie das dort tätige Fachpersonal mit finanzieller Hilfeleistung. Bei dem Programm handelt es sich um eine Zuwendung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Frauenhauses und beträgt maximal 50 % der Personalkosten oder jährlich maximal 520.200 €.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Förderprogramm unterstützt die Personalkosten von Frauenhäusern in Bayern. Das Frauenhaus muss mindestens über fünf Plätze für Frauen und fünf Plätze für Kinder verfügen. Zudem müssen sich mindestens ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an den Betriebskosten beteiligen. Für ausländische Projekte stehen daher keine Fördermittel zur Verfügung.

Interessierte Organisationen müssen einen schriftlichen Antrag beim Fördergeber einreichen. Die hierzu benötigten Formulare stehen auf der Internetseite des Programms zum Download bereit. Einsendeschluss ist der 1. Dezember jedes Jahres.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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