Ziele der Förderung von Frauenberatungsstellen
Durch die Förderung von Frauenberatungsstellen werden Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen gefördert. Speziell wird das Thema Frauen fokussiert. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Opfer von Straftaten.
Die Fördermittel speisen sich aus den Mitteln des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen für eine Förderung
Der Landschaftsverband Rheinland unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist hingegen nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege und muss bis spätestens 1. Oktober für das kommende Jahr erfolgen.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung von Frauenberatungsstellen einen Zuschuss.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Opfer von Straftaten
- Frauen