Es werden aktuell keine Anträge entgegen genommen.

LVR – Förderung von Frauenberatungsstellen

Die Förderung von Frauenberatungsstellen unterstützt Nordrhein-Westfälische Organisationen, die sich für Frauen einsetzen, die Opfer von Gewalt sind.
Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Weitere Förderungen im Bereich

Ziele der Förderung von Frauenberatungsstellen

Durch die Förderung von Frauenberatungsstellen werden Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen gefördert. Speziell wird das Thema Frauen fokussiert. Der Förderschwerpunkt liegt im Bereich Opfer von Straftaten.

Die Fördermittel speisen sich aus den Mitteln des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Der Landschaftsverband Rheinland unterstützt sowohl Projekte als auch laufende Kosten. Fördermittel können nur Organisationen, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragen. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist hingegen nicht möglich. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege und muss bis spätestens 1. Oktober für das kommende Jahr erfolgen.

Das wird im Detail gefördert

Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung von Frauenberatungsstellen einen Zuschuss.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Opfer von Straftaten