Die Zielsetzung der Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen für Familien
Das Ziel des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt liegt in der Förderung von Maßnahmen in Sachsen-Anhalt, die die Erziehungskompetenz von Eltern und Familien stärken. Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den folgenden Bereichen:
- Schutz von Ehe und Familie
- Kinder- und Jugendhilfe
Maßgebliches Ziel des Programms ist das Leben für Familien in Sachsen-Anhalt attraktiver zu machen sowie der Betrieb einer familienfreundlichen Infrastruktur. Die Höhe der Förderung von Organisationen beträgt durchschnittlich 24.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Anträge auf Unterstützung durch das Förderprogramm können nur für Projekte gestellt werden. Es werden ausschließlich Fördermittel an Projekte von Organisationen vergeben, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt haben. Es werden durch das Programm keine Projekte im Ausland berücksichtigt. Die Förderanträge können beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält die Förderung in Form eines Zuschusses.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungsberatung: Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen