KSV – Familienförderung

Unterstützt werden im Rahmen dieses Förderprogramms Maßnahmen für Familien in Sachsen.
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Humboldtstraße 18
04105 Leipzig

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele der Familienförderung

Unterstützt werden im Rahmen dieses Förderprogramms Beratungsstellen, Einrichtungen, sowie Maßnahmen für Familien. Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Förderung hierbei auf die Bereiche Schutz von Ehe und Familie, sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Die Bewilligungbehörde für dieses Programm ist der Kommunale Sozialverband Sachsen. Gefördert werden unter anderem verschiedene Beratungsangebote und Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich Projekte. Nur Vorhaben innerhalb Sachsens sind förderberechtigt. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einegreicht werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich in der Richtlinie des Programms.

Das wird im Detail gefördert

Die Familienförderung vergibt Zuschüsse.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Erziehungsberatung: Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
  • Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Schutz von Ehe und Familie

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe