Die Förderziele der Familienförderung
Unterstützt werden im Rahmen dieses Förderprogramms Beratungsstellen, Einrichtungen, sowie Maßnahmen für Familien. Schwerpunktmäßig konzentriert sich die Förderung hierbei auf die Bereiche Schutz von Ehe und Familie, sowie die Kinder- und Jugendhilfe. Die Bewilligungbehörde für dieses Programm ist der Kommunale Sozialverband Sachsen. Gefördert werden unter anderem verschiedene Beratungsangebote und Investitionen für Einrichtungen der Familienhilfe.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Projekte. Nur Vorhaben innerhalb Sachsens sind förderberechtigt. Für Projekte im Ausland stehen keine Fördermittel zur Verfügung. Anträge müssen bis zum 30. November des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde einegreicht werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden sich in der Richtlinie des Programms.
Das wird im Detail gefördert
Die Familienförderung vergibt Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Schutz von Ehe und Familie
- Familie
- Kinder- und Jugendhilfe
- Erziehungsberatung: Erzieherischer Kinder und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie
- Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen