BMFSFJ – Gleichstellungspolitische Vorhaben

Für Projekte, die der Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau dienen, können beim BMFSFJ Fördermittel beantragt werden.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms für Gleichstellungspolitische Vorhaben

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Projekte mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frau und Mann. Insbesondere sollen dabei die Bedürfnisse und Herausforderungen von Schwangeren, von Gewalt betroffenen Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, älteren Frauen und Frauen mit Behinderung im Vordergrund stehen.

Das Förderprogramm geht zurück auf die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlassenen Förderrichtlinien aus dem Jahre 2008.

Voraussetzungen für die Förderung

Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben in Deutschland. Eine Förderung im Ausland ist nicht möglich. Die vollständigen förmlichen Anträge sind spätestens zwölf Wochen vor Beginn des Projektes beim BMFSFJ einzureichen. Ausführliche Informationen zu dem Antragsverfahren können online eingesehen werden.

Das wird im Detail gefördert

Eine antragstellende Organisation kann nur Zuschüsse von der Förderung für Gleichstellungspolitische Vorhaben erhalten.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern