Die Förderziele des Programms für Gleichstellungspolitische Vorhaben
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Projekte mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frau und Mann. Insbesondere sollen dabei die Bedürfnisse und Herausforderungen von Schwangeren, von Gewalt betroffenen Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund, älteren Frauen und Frauen mit Behinderung im Vordergrund stehen.
Das Förderprogramm geht zurück auf die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlassenen Förderrichtlinien aus dem Jahre 2008.
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden ausschließlich Projektvorhaben in Deutschland. Eine Förderung im Ausland ist nicht möglich. Die vollständigen förmlichen Anträge sind spätestens zwölf Wochen vor Beginn des Projektes beim BMFSFJ einzureichen. Ausführliche Informationen zu dem Antragsverfahren können online eingesehen werden.
Das wird im Detail gefördert
Eine antragstellende Organisation kann nur Zuschüsse von der Förderung für Gleichstellungspolitische Vorhaben erhalten.