Die Förderziele der frauenpolitischen Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft
Das Programm fördert Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft, also abgegrenzte, frauenpolitisch bedeutsame Vorhaben. Frauenprojekte werden im Sinne dieser Richtlinie gefördert, wenn sie lokale Bedeutung haben, überregional ausgelegt sind oder Modellcharakter haben oder beispielgebende Inhalte oder Ziele entwickeln.
Voraussetzungen für die Förderung
Ausschließlich Projekte sind förderberechtigt. Es werden nur Vorhaben innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns unterstützt. Für Projekte im Ausland besteht keine Möglichkeit der Förderung. Antragsformulare sind bei der Bewilligungsbehörde erhältlich und auch bei dieser einzureichen. Dem Antrag müssen u.a. Projektbeschreibungen und ein Finanzierungsplan beigefügt werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in den Richtlinien auf der Internetseite des Programms zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung der Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft einen Zuschuss.