Zielsetzung der Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren
Das Ziel der Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist es Maßnahmen zum Naturschutz zu fördern. Dazu zählen Maßnahmen im Bereich der Flächensicherung, der Biotopgestaltung oder auch Restaurationsmaßnahmen, sowie Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie der Landschaftspflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Schleswig-Holstein tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist nicht möglich.
Anträge sind beim zuständigen Landesamt einzureichen.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren wird als Zuschuss gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Naturschutz
- Landschaftspflege