Die Förderziele der Zuwendungen zur Anpflanzung und Ergänzung von Alleen
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat sich der Förderung der Anpflanzung von neuen und der Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen verschrieben. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes sowie Landschaftspflege.
Maßgebliches Ziel der Zuwendungen zur Anpflanzung und Ergänzung von Alleen ist die Neuanlage von Baumalleen, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen sowie eine dreijährige Herstellungspflege.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Kosten für Projekte von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Nordrhein-Westfalen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm Zuwendungen zur Anpflanzung und Ergänzung von Alleen für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Richtlinien sowie Antragsformulare werden auf der Webseite des Fördergebers bereitgestellt. Interessierte Organisationen können Förderanträge bei den höheren Landschaftsbehörden in Nordrhein-Westfalen einreichen.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Landschaftspflege