Die Förderziele des Programms „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“
Das Ziel des „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ ist es, die Naturschutzpolitik des Bundes zu stärken. Das zentrale Thema des Förderprogramms sind innovative Technologien und der Umweltschutz. Die Förderschwerpunkte liegen bei:
- Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege
- Wissenschaft und Forschung
Ins Leben gerufen wurde das „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ durch das Bundesamt für Naturschutz.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Fördermittel des „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ können ausschließlich für Projekte bezogen werden. Eine Förderung ist für Organisationen aus ganz Deutschland möglich. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt. Projektskizzen mit der Bitte auf Förderung können per E-Mail oder per Post eingereicht werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ wird in Form eines finanziellen Zuschusses gewährt.
Beispielprojekte des Programms
Zwischen 2002 und 2006 förderte das Programm „Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ ein Projekt in Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, das der Verbesserung von Winterquartieren für Fledermäuse diente. Hierdurch sollte ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt bzw. des Schutzes hochgradig gefährdeter Tierarten geleistet werden. Projektträger war die Stiftung Europäisches Naturerbe (Euronatur).