Die Zielsetzung der Denkmalförderung in Sachsen
Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen hat sich der Förderung der Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen verschrieben sowie der Unterstützung der Aus- und Fortbildung in der Denkmalpflege. Außerdem können damit die Eigentümer von Denkmälern unterstützt werden, weil sich durch Eigentum Erhaltungspflichten ergeben.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann nur von Organisationen beantragt werden, die in Sachsen tätig sind. Eine Unterstützung mit Fördermitteln für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Die Förderanträge können beim Landesamt für Denkmalpflege Sachsen per Briefpost oder E-Mail eingereicht werden. Notwendige Antragsformulare sowie Förderrichtlinien per PDF sind auf der Webseite des Fördergebers zu finden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler