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Bundesverwaltungsamt – Denkmalpflegeprogramm National wertvolle Kulturdenkmäler

Der Zweck des Denkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“ besteht im Erhalt von unbeweglichen Kulturdenkmälern in Deutschland.
Bundesverwaltungsamt
Ast Stuttgart
Referat ZM I 6
Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart

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Die Förderziele des Denkmalpflegeprogramms „National wertvolle Kulturdenkmäler“

Das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ des Bundesverwaltungsamts hat sich der Förderung von unbeweglichen Kulturdenkmälern von nationaler Bedeutung in Deutschland (z. B. Baudenkmälern, historischen Parks, Gärten und Bodendenkmälern) verschrieben. Zu den geförderten Objekten zählen in erster Linie Denkmäler, in denen sich architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden.

Voraussetzungen für die Förderung

Es werden ausschließlich Zuschüsse für Projekte übernommen. Die Förderung kann von Organisationen in ganz Deutschland beantragt werden. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Denkmalpflegeprogramm für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Wichtig ist, dass sich die zuständigen Bundesländer mit gleichhohen Mitteln an der Förderung beteiligen.

Der Antrag muss in achtfacher Ausführung bis zum 31. Oktober jedes Jahres eingereicht werden.

Das wird im Detail gefördert

Es werden ausschließlich die Erhaltung und Restaurierung von Kulturdenkmälern gefördert. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen werden nicht unterstützt.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

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