Die Förderziele des Programms zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
Das Förderprogramm zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern der fördert Maßnahmen zur Erhaltung und Instandsetzung denkmalwerter Substanzen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderung im Bereich Denkmalschutz/-pflege.
Das Förderprogramm zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von 10.000€.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projekte gefördert. Die Förderung kann nur von Organisationen, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen tätig sind, beantragt werden. Eine Förderung für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Informationen zur Antragstellung können der Webseite der NRW.BANK entnommen werden. Unterlagen müssen bis zum 01.10. des Jahres eingereicht werden. Der Antrag erfolgt als Online-Antrag überein Internet-Formular. Alternativ kann er bei der zuständigen Bezirksregierung sowie in Kopie an die Untere Denkmalbehörde der Stadt/ Gemeinde des Denkmalstandortes eingereicht werden. Anschließend entscheidet die Oberste Denkmalbehörde über den Zuschlag der Förderung.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung einen Zuschuss.