Die Förderziele des Programms „Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen“
Das Förderprogramm „Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen“ des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unterstützt die Restauration von Kulturdenkmälern Sachsen-Anhalts. Dabei werden Projekte priorisiert, die helfen akute Gefahren (z. B. Einsturzgefahr) von dem Kulturdenkmal abzuwenden.
Die Programm steht im engen Zusammenhang mit dem UNESCO-Weltkulturerbe. Die maximale Förderhöhe beträgt 49 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ausschließlich Projekte mit Zuschüssen gefördert. Lediglich Organisationen aus Sachsen-Anhalt können Fördermittel beantragen. Der Antrag auf Fördermittel befindet sich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Die Antragstellung erfolgt auf schriftlichem Wege.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler