Die Förderziele des Programms „Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern“
Durch das Förderprogramm werden Maßnahmen zum Erhalt und zur Instandsetzung von Kulturdenkmälern im Saarland gefördert. Mit der Gründung der Förderung sollen Kulturdenkmäler gepflegt und wiederhergestellt werden, um Zeugnisse der menschlichen Geschichte zu erhalten.
Die maximale Förderhöhe beträgt 75 % der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzungen für die Förderung
Eine Förderung ist ausschließlich für Projekte möglich. Organisationen, die im Saarland tätig sind, können einen Förderantrag stellen. Projekte im Ausland können nicht unterstützt werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
- Erhaltungsmaßnahmen an historischen Gebäuden
- Wiederherstellung ehemals vorhandener Einzelelemente
- Konservierung und Restaurierung architekturbezogener Kunst
- Erhalt historischer Garten- und Parkanlagen