Die Förderziele der Erhaltung von Kulturdenkmalen
Die Förderung der Erhaltung von Kulturdenkmalen finanziert Projekte mit dem Ziel, Denkmäler zu erhalten und zu schützen. Dabei wird sich auf das Themengebiet Kulturdenkmäler konzentriert. Der Förderschwerpunkt liegt auf der Denkmalschutz/-pflege. Ansprechpartner der Förderung ist das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden ausschließlich Projektvorhaben unterstützt. Die Förderung kann von Organisationen, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein haben, in Anspruch genommen werden. Projekte im Ausland werden nicht gefördert. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bis spätestens zum 30. Juni des laufenden Haushaltsjahres zu stellen.
Das wird im Detail gefördert
Im Rahmen der Förderung werden Zuschüsse vergeben.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler