Die Förderziele des Programms „Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen“
Mit dem Förderprogramm wird der Erhalt und die Pflege von Kulturdenkmälern in Baden-Württemberg unterstützt.
Gemeinden, Landkreise und Kirchen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 33 %.
Voraussetzungen für die Förderung
Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung können nur Organisationen stellen, die in Baden-Württemberg tätig sind. Im Ausland werden keinerlei Projekte durch das Förderprogramm unterstützt. Die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss bei mindestens 30.000 € liegen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Denkmalschutz/-pflege
- Kulturdenkmäler