Die Förderziele der Denkmalförderrichtlinie
Die Denkmalförderrichtlinie des Landesamts für Denkmalpflege Hessen unterstützt den Erhalt von Kulturdenkmälern in Hessen. Dazu vergibt das Landesamt Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung hängen von der Bedeutung des Kulturdenkmals sowie der Dringlichkeit der Maßnahme ab.<>
Voraussetzungen für die Förderung
Mit der Förderung können ausschließlich Projekte unterstützt werden. Eine Förderung kann von allen Organisationen im Bundesland Hessen beantragt werden. Vorhaben im Ausland werden nicht gefördert. Anträge müssen an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen gerichtet werden. Einsendeschluss ist der 31. Januar jedes Jahres.