Die Zielsetzung der Denkmalförderrichtlinie (DFRL)
Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) unterstützt durch die Denkmalförderrichtlinie (DFRL) den Erhalt und die Instandsetzung von Kulturdenkmälern im Saarland. Es werden diverse Bereiche des Denkmalschutzes gefördert, so beispielsweise Konservierung und Restaurierung, Erhaltungsmaßnahmen, archäologische Befunde, Regenerierung und Kultivierung von Garten- und Parkanlagen sowie Befunde und Gutachten.
Die maximale Förderhöhe liegt bei 10.000 Euro je Projekt. Es können üblicherweise höchstens 10 Prozent der Projektkosten finanziert werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Das Programm fördert öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Kommunen sowie Privatpersonen. Fördermittel des Programms werden an Organisationen im Saarland vergeben. Die Durchführung von Projekten im Ausland kann nicht finanziert werden.
Weitere Informationen zur Förderantragstellung können beim Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) eingeholt werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung erfolgt in Form eines finanziellen Zuschusses.