Förderzweck der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Die Förderung unterstützt Projekte zur Durchführung des FSJ in Mecklenburg-Vorpommern auf verschiedenen Gebieten. Dabei unterstützt das Förderprogramm nur Organisationen aus den Bereichen Verwaltung, Verteidigung, Freizeit, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft und hat sich dabei auf folgende Bereiche spezialisiert:
- Jugendhilfe
- Kunst und Kultur
- Sport
- Demokratisches Staatswesen
- Flüchtlingshilfe
- Denkmalpflege
Die Fördermittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds. Die Förderung wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales mit Sitz in Rostock verwaltet. Die Höhe der Zuwendung beträgt 185 Euro je Teilnehmermonat.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projektvorhaben, als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Förderfähig sind Organisationen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben. Projekte im Ausland werden dabei nicht gefördert. Der Förderantrag muss fristgerecht per E-Mail an das Landesamt für Gesundheit und Soziales gesendet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die antragstellende Organisation erhält von der Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres einen Zuschuss.