KfW-Bank – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Der IKU – Investitionskredit für kommunale und soziale Unternehmen ermöglicht Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5–9
60325 Frankfurt am Main

Weitere Förderungen im Bereich

Die Förderziele des Programms IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen

Der IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen fördert Investitionen in die soziale und kommunale Infrastruktur, dazu zählen Investitionen in Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, die Informations- und Kommunikationsinfrastruktur oder die Verkehrsinfrastruktur. Die Förderschwerpunkte des Kredits liegen in den Bereichen:

  • Gesundheitswesen
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung
  • Altenhilfe
  • Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Sport

Der Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen wird von der KfW-Bankengruppe gewährt und wird als KfW-Produkt 148 bezeichnet. Die maximale Förderhöhe des Kredits liegt bei 50.000.000 €. Die Förderung wird als Darlehen mit einem effektivem Jahreszins von 1,36% vergeben.

Voraussetzungen für die Förderung

Der Kredit fördert Projekte und übernimmt zudem die laufenden Kosten. Die Fördermittel können bundesweit von allen kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen beantragt werden. Eine Förderung von Projekten im Ausland ist jedoch nicht möglich. Bevor ein Kreditantrag gestellt wird, sollte Kontakt mit der KfW aufgenommen werden. Ein Finanzierungspartner prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und füllt den Kreditantrag gemeinsam mit dem Antragsteller aus. Zusätzlich ist eine Projektbeschreibung einzureichen.

Das wird im Detail gefördert

Dieses Förderprogramm vergibt Darlehen.

Beispielprojekte des Programms

Die IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen förderte in der Vergangenheit bspw. einen gemeinnütziger Verein, der einen Kindergarten errichten möchte. Die Gesamtkosten hierfür waren mit 800.000 € angesetzt. Die zuständige Kommune unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss von 200.000 €. Die restlichen Kosten werden über den Investitionskredit der KfW, mit der max. Laufzeit von 30 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von einem 1 Jahr, finanziert.

Projekte im Ausland möglich?

Nein

Geförderte Themenbereiche

  • Altenhilfe
  • Teil-/stationäre Angebote Altenarbeit
  • Ambulante Altenarbeit

Weitere Förderungen im Bereich

Weitere Förderungen im Bereich Gesundheitswesen

Weitere Förderungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung

Weitere Förderungen im Bereich Altenhilfe

Weitere Förderungen im Bereich Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung: Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)

Durch die "Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung nach § 7 des Landespflegegesetzes (LPflegeG)" sollen Projekte gefördert werden, die zur Verbesserung der pflegerischen und sozialpflegerischen Versorgung der Bevölkerung beitragen.

Förderhöhe

75.000 €

Antrag

Jederzeit

Weitere Förderungen im Bereich Kunst und Kultur

Weitere Förderungen im Bereich Sport