Die Zielsetzung der Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung setzt sich mit diesem Programm für die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Neben Vorhaben, die die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung anstreben, werden auch Projekte der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Thematische Schwerpunkte liegen in den Bereichen Ermächtigung, Schutz vor Gewalt, Barriereabbau und gesellschaftliche Teilhabe.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung wird nur für Projekte vergeben. Fördermittel können von Kommunen, Verbänden und Vereinigungen beantragt werden, die in Niedersachsen tätig sind. Projekte im Ausland werden nicht unterstützt.
Es werden bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben bezuschusst, in Ausnahmefällen bis zu 80%. Die minimale Förderhöhe liegt bei 5.000 €, die maximale bei 50.000 €. Anträge auf Förderung können jederzeit an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gerichtet werden.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung