Die Förderziele des Programms zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat sich der Förderung der Partizipation an Politik und Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen verschrieben. Das Förderprogramm unterstützt nur das Themengebiet Inklusion. Dabei liegen die Schwerpunkte der Förderung in den Bereichen der Zivilbeschädigten-, Behinderten- und Kriegsopferhilfe.
Das Ziel ist insbesondere, Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen auszustatten, damit diese sich stärker und nachhaltiger in gesellschaftliche sowie politische Gestaltungsprozesse einbringen können. Das Programm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten fördert Projekte in einer durchschnittlichen Höhe von ungefähr 6.000 €.
Voraussetzungen für die Förderung
Es werden sowohl Projekte als auch laufende Kosten von der Förderung übernommen. Die Förderung kann von Organisationen in ganz Deutschland beantragt werden. Eine Unterstützung mit Fördermitteln durch das Programm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten für Projekte im Ausland ist nicht möglich. Interessierte Organisationen können Anträge direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einreichen. Die notwendigen Unterlagen sowie Richtlinien sind auf der Webseite bereitgestellt.
Das wird im Detail gefördert
Die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten vergibt nur Zuschüsse.
Projekte im Ausland möglich?
Geförderte Themenbereiche
- Zivilbeschädigten-/Behinderten-/Kriegsopferhilfe
- Behinderung
- Inklusion